Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen im Februar 2023
Brief der Ministerin vom 25.01.23.pdf | |
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08.08.22
Wir erhalten den Präsenzunterricht. Wer möchte, trägt eine Maske. Wir achten auf Hygiene (Händewaschen, Husten und Niesen in die Armebeuge, Abstand). Zu den schuleigenen Hygieneplänen gehören also die bekannten Schutzmaßnahmen sowie anlassbezogene, von uns durchgeführte und an die Elternhäuser ausgeteilte Selbsttests. Dazu finden Sie einen Elternbrief in der Postmappe ihres Kindes.
Isolation bei positiver Testung: 10 bzw. 5 Tage.
Wir erhalten den Präsenzunterricht. Wer möchte, trägt eine Maske. Wir achten auf Hygiene (Händewaschen, Husten und Niesen in die Armebeuge, Abstand). Zu den schuleigenen Hygieneplänen gehören also die bekannten Schutzmaßnahmen sowie anlassbezogene, von uns durchgeführte und an die Elternhäuser ausgeteilte Selbsttests. Dazu finden Sie einen Elternbrief in der Postmappe ihres Kindes.
Isolation bei positiver Testung: 10 bzw. 5 Tage.
17.05.22
Wir befinden uns in einer Übergangsphase der Pandemie. Regeln werden gelockert. Eine Ansteckungsgefahr besteht weiterhin.
Wir entscheiden situativ (Raumgröße, Anzahl der Personen, Arbeitsform, Nähe zueinander), ob wir Masken tragen. Eltern (Helfer*innen, Beratung) mögen sich bitte anmelden, bevor sie das Schulgebäude, bitte mit Masken, betreten.
Familien mit Corona lassen ihre Kinder gerne in der empfohlenen Quarantänezeit daheim.
Wir befinden uns in einer Übergangsphase der Pandemie. Regeln werden gelockert. Eine Ansteckungsgefahr besteht weiterhin.
Wir entscheiden situativ (Raumgröße, Anzahl der Personen, Arbeitsform, Nähe zueinander), ob wir Masken tragen. Eltern (Helfer*innen, Beratung) mögen sich bitte anmelden, bevor sie das Schulgebäude, bitte mit Masken, betreten.
Familien mit Corona lassen ihre Kinder gerne in der empfohlenen Quarantänezeit daheim.
29.03.22
Wir empfehlen das Tragen der Maske bis zu den Osterferien. Schnelltests werden bis zu den Osterferien durchgeführt.
Wir empfehlen das Tragen der Maske bis zu den Osterferien. Schnelltests werden bis zu den Osterferien durchgeführt.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule am Freitag, dem 18.3.22 aus organisatorischen Gründen 6 Antigen-Selbsttests für zwei Wochen.
Das Formular zur Versicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schnelltests im häuslichen Umfeld kann hier heruntergeladen werden. Sie finden es in der Woche ab 7.03.22 in der Postmappe Ihres Kindes. Die Versicherung ist am 14. März und am 28. März 2022 in der Schule vorzulegen
März 22 Formular zur ordnungsgemäßen Testung.pdf | |
File Size: | 24 kb |
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Neue Teststrategie ab 28.2.22
1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. (...)
2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen
Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Ein Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung wird im Bildungsportal zum Download bereitgestellt. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig. (...)
UND: Das Tragen von Masken wird (...) als "wirksamer Basisschutz" (...) beibehalten.
1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. (...)
2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen
Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Ein Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung wird im Bildungsportal zum Download bereitgestellt. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig. (...)
UND: Das Tragen von Masken wird (...) als "wirksamer Basisschutz" (...) beibehalten.
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Quelle: https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen
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Regelungen für den Schulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2021/2022.pdf | |
File Size: | 150 kb |
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